Alpensonne
Haus Alpensonne      Goldbachweg 34,  87538 Bolsterlang         Familie Kaserer eMail: info@haus-alpensonne.com www.haus-alpensonne.com Tel. 08326 7077
Nach fristgerechtem und schriftlichem Eingang des Gastaufnahmevertrages per Post oder E-Mail gilt nach den deutschen Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen der Vertrag zwischen Gast und Gastgeber als geschlossen. Die gemietete Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 9.30 Uhr zur Endreinigung frei sein. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz in Höhe des Inklusivpreises zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung dem Gastgeber 90% des Ausfallbetrages zu bezahlen. Eine Stornierung muss dem Gastgeber in Textform und unterschrieben mitgeteilt werden. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten die Ausfallzeit durch einen Ersatzmieter so gut als möglich zu verkürzen und den dadurch abgewendeten Verlustbetrag dem Erstmieter zurück zu bezahlen. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes durch den Gast bleibt der Anspruch des Gastgebers auf die volle Buchungssumme unberührt. Besucher sind jeweils nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch den Gastgeber in der Wohnung erlaubt. Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Vertrag angegeben in der Wohnung aufzunehmen. Der Gastgeber ist berechtigt bei der Übernachtung von zusätzlichen Personen den doppelten Mietpreis für die gesamte gebuchte Übernachtungsdauer zu berechnen, eine fristlose Kündigung durch den Gastgeber bleibt hiervon unberührt. Der Gast verpflichtet sich in der Wohnung nicht zu rauchen und keine Haustiere zu halten. Dies gilt auch für dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen aufhalten. Der Gast verpflichtet sich: Haus, Grundstück sowie die Wohnung mit Inventar pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen. Sie werden vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt und sind vom Gast zu tragen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen aufhalten. Verstöße gegen diesen Vertrag seitens des Gastes berechtigen den Gastgeber zur fristlosen Kündigung. In diesen Fällen steht dem Gastgeber der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.  
Gastaufnahmebedingungen
|  AGB  |
 Alpensonne
Nach fristgerechtem und schriftlichem Eingang des Gastaufnahmevertrages per Post oder E-Mail gilt nach den deutschen Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen der Vertrag zwischen Gast und Gastgeber als geschlossen. Die gemietete Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 9.30 Uhr zur Endreinigung frei sein. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz in Höhe des Inklusivpreises zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung dem Gastgeber 90% des Ausfallbetrages zu bezahlen. Eine Stornierung muss dem Gastgeber in Textform und unterschrieben mitgeteilt werden. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten die Ausfallzeit durch einen Ersatzmieter so gut als möglich zu verkürzen und den dadurch abgewendeten Verlustbetrag dem Erstmieter zurück zu bezahlen. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes durch den Gast bleibt der Anspruch des Gastgebers auf die volle Buchungssumme unberührt. Besucher sind jeweils nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch den Gastgeber in der Wohnung erlaubt. Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Vertrag angegeben in der Wohnung aufzunehmen. Der Gastgeber ist berechtigt bei der Übernachtung von zusätzlichen Personen den doppelten Mietpreis für die gesamte gebuchte Übernachtungsdauer zu berechnen, eine fristlose Kündigung durch den Gastgeber bleibt hiervon unberührt. Der Gast verpflichtet sich in der Wohnung nicht zu rauchen und keine Haustiere zu halten. Dies gilt auch für dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen aufhalten. Der Gast verpflichtet sich: Haus, Grundstück sowie die Wohnung mit Inventar pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen. Sie werden vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt und sind vom Gast zu tragen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen aufhalten. Verstöße gegen diesen Vertrag seitens des Gastes berechtigen den Gastgeber zur fristlosen Kündigung. In diesen Fällen steht dem Gastgeber der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.
Gastaufnahmebedingungen
Haus Alpensonne
Familie Kaserer  Goldbachweg 34    87538 Bolsterlang Tel. 08326 7077
info@haus-alpensonne.com www.haus-alpensonne.com