Alpensonne
Nach fristgerechtem und schriftlichem Eingang des
Gastaufnahmevertrages per Post oder E-Mail gilt nach den
deutschen Gastaufnahmebedingungen für
Beherbergungsleistungen der Vertrag zwischen Gast und
Gastgeber als geschlossen.
Die gemietete Wohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr
zur Verfügung. Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen
Übernachtungen.
Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 9.30 Uhr zur
Endreinigung frei sein.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der
Wohnung dem Gast Schadenersatz in Höhe des
Inklusivpreises zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistung dem Gastgeber 90% des
Ausfallbetrages zu bezahlen.
Eine Stornierung muss dem Gastgeber in Textform und
unterschrieben mitgeteilt werden.
Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben
gehalten die Ausfallzeit durch einen Ersatzmieter so gut als
möglich zu verkürzen und den dadurch abgewendeten
Verlustbetrag dem Erstmieter zurück zu bezahlen.
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei
vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes durch den Gast bleibt
der Anspruch des Gastgebers auf die volle Buchungssumme
unberührt.
Besucher sind jeweils nur nach vorheriger Absprache und
Zustimmung durch den Gastgeber in der Wohnung erlaubt.
Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Vertrag
angegeben in der Wohnung aufzunehmen. Der Gastgeber ist
berechtigt bei der Übernachtung von zusätzlichen Personen
den doppelten Mietpreis für die gesamte gebuchte
Übernachtungsdauer zu berechnen, eine fristlose Kündigung
durch den Gastgeber bleibt hiervon unberührt.
Der Gast verpflichtet sich in der Wohnung nicht zu rauchen
und keine Haustiere zu halten. Dies gilt auch für dritte
Personen, die sich mit Zustimmung des Vermieters in den
Mieträumen aufhalten.
Der Gast verpflichtet sich: Haus, Grundstück sowie die
Wohnung mit Inventar pfleglich zu behandeln. Entstandene
Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle
Schäden und Beeinträchtigungen. Sie werden vom
Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt und sind vom Gast
zu tragen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen
durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des
Vermieters in den Mieträumen aufhalten.
Verstöße gegen diesen Vertrag seitens des Gastes berechtigen
den Gastgeber zur fristlosen Kündigung. In diesen Fällen steht
dem Gastgeber der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
auch im Kündigungsfalle zu.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des
Gastgebers.
Gastaufnahmebedingungen
Haus Alpensonne
Familie Kaserer
Goldbachweg 34
87538 Bolsterlang
Tel. 08326 7077
info@haus-alpensonne.com
www.haus-alpensonne.com